Eigentlich schon seit Jahren (2003) in der Branche bekannt, aber scheinbar nicht zu jeder Agentur vorgedrungen: Die Verwendung von Ortsnamen in der Domain-Adresse ist mehr als heikel ( Weiterführende Informationen hierzu findet man bei Google mit der Suche Gerichtsurteil Tauchschule Dortmund .).
Was man deshalb von Agenturen zu halten hat, die ihren Kunden bei eindeutig heiklen Domain-Adressen nicht darauf hinweisen, kann jeder für sich beantworten.
Wenn man beispielsweise wie ich in einem Bonner Ortsteil seit Jahrzehnten das einzige Angelgeschäft vor Ort ist, ist eine Domain wie beispielsweise https://www.angelsport-bonn-duisdorf.de unproblematisch.
Wenn man allerdings beispielsweise in einer Stadt mit mehreren großen Zahnarztpraxen nun eine kleine Zahnarztpraxis eröffnet und unter der Domain-Adresse https://www.zahnarzt-ortsnamen.de aktiv wird, könnte jederzeit eine der großen Zahnarztpraxen vor Ort diesbezüglich mit Recht die Nutzung dieser Domain untersagen lassen, wenn nicht sogar deren Übertragung verlangen.
Für eine Ortsbezogene Suchmaschinenoptimierung bieten Domains-Adressen mit entsprechenden Ortsnamen sicherlich gewisse Vorteile, aber ob man hierfür in der rechtlichen Grauzone operieren möchte, muß jeder für sich selbst entscheiden.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung!

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